|
|
| |
Technisches Hilfswerk
|
|
|
|
Technisches Hilfswerk ( THW )
|
|
|
|
|
Das Technische HilfsWerk ist eine Bundesorganisation für technische und humanitäre Hilfeleistung bei Unglücksfällen, Katastrophen und öffentlichen Notständen.
Gerade die Einsätze an der Oder und in Eschede haben die Notwendigkeit einer gut geschulten und ausgestatteten Organisation im Hilfeleistungssystem Deutschlands gezeigt.
Fachkenntnis und Engagement der zumeist ehrenamtlichen Helfer sowie gute Ausstattung und Materialien erhöhen die Chancen der Opfer auf schnelle Hilfe und Rettung.
Seit der Gründung im Jahre 1950 hat das THW in vielen tausend Einsätzen wirksame Hilfe geleistet.
Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten des THW
Aufgrund der vielseitigen Verwendungsbreite ist eine umfassende Einzeldarstellung aller Einsatzmöglichkeiten des THW in diesem Rahmen nicht möglich. In Beispielen werden daher nur einzelne Einsatzmöglichkeiten bei verschiedenen Schadensursachen aufgezeigt. Pflichtaufgaben von Feuerwehr oder Rettungsdienst gemäß den landesgesetzlichen Regelungen werden nicht berührt, das THW wird hier unterstützend im Rahmen der Amtshilfe tätig.
Bei allen Unglücksfällen:
- Bereitstellung von Einsatzkräften zur Unterstützung
zuständiger Behörden und Organisationen,
- Bereitstellung von Transportkapazitäten
- Ausleuchten von Schadensstellen
- Mitwirkung im Führungs- und Leitungsbetrieb bei
Großeinsätzen
- Aufbau und Betrieb von Fernsprech- und Funkeinrichtungen
(z. B. Relaisstationen),
- Versorgungsmaßnahmen (z. B. Verpflegung, Betriebsstoffe,
Fahrzeug- und Geräteinstandsetzung).
Bei Bränden:
- Mitwirkung bei der Personenrettung und -bergung aus
Höhen und Tiefen,
- Mithilfe bei Evakuierungsmaßnahmen,
- Bergung von Tieren und Sachwerten,
- Sichern oder Niederlegen einsturzgefährdeter
Gebäude oder Gebäudeteile,
- Räumen von Brandschutt usw.,
- Beseitigung von Tierkadavern,
- Einrichtung von Wasserentnahmestellen an
Oberflächengewässern,
- unterstützende Wasserförderung bzw. Schmutzwasserförderung,
Anlegen von Brandschneisen bei Flächenbränden.
Bei beschädigten oder zerstörten Gebäuden:
- Orten von verschütteten Personen durch elektronische
Ortungsgeräte,
- Retten und Bergen Verschütteter aus Gefahrenlagen
(auch aus Höhen und Tiefen),
- Sichern und Niederlegen einsturzgefährdeter
Gebäude / -teile.
- Beseitigen bzw. Räumen von Trümmern.
Bei Wassergefahren:
- Mitwirkung bei der Rettung bzw. Bergung von Menschen,
Tieren und Sachwerten aus Wassergefahren,
- verschiedenste Transportaufgaben auf dem Wasser
mit Booten, Pontons und Fähren,
- Herstellen behelfsmäßiger Übergänge (Brücken, Stege),
- Bau von Uferbefestigungen,
- Mitwirkung bei Hochwasserschutzmaßnahmen,
- Bau von Anlegestellen,
- Aufbrechen von Eis, Beseitigung von Treibeis,
- Bergung und Beseitigung von Treibgut,
- Notbeleuchtung von Einsatzstellen,
- Pumparbeiten,
- Aufräum- und Reinigungsarbeiten nach Hochwasser
|
|
|
|
Sponsoren
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|