Der Beleuchtungstrupp

Der Beleuchtungstrupp verfügt eine breite Palette von Beleuchtungsmitteln. Damit lassen sich insbesondere bei größeren Schadensereignissen Strecken von ca. 150 x 20 m oder horizontale/vertikale Flächen von ca. 35 x 35 m mit gerichtetem oder blendfreiem Licht ausleuchten.

Über Energieverteiler- und Kabelsätze können großräumige Beleuchtungssysteme, auch unter Einbindung verschiedener Stromerzeugeraggregate, errichtet werden. Viele Feuerwehren fordern bei nächtlichen Einsätzen diese Fachgruppe an; auch werden z. B. größere Kontrollstellen von Zoll- und Polizeibehörden ausgeleuchtet.

(Quelle: THW.de)

Aufgaben der 2. Bergungsgruppe

  • Großräumiges, horizontales und vertikales Ausleuchten von Einsatzstellen (Flächen und Strecken) zur Sicherstellung der Rettungs- und Bergungsarbeiten und sonstigen Hilfsmaßnahmen 
  • Ausleuchten von Arbeits-, Baustellen und Lagerflächen (z.B. für Brückenbau, Instandsetzung, Räumen, Wasserdienst u.a.m.)
  • Ausleuchten von Bereitstellungs-, Sammelräumen und Plätzen 
  • Ausleuchten von Einsatzorten im Rahmen der Amtshilfe (BPol, Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, Zoll u. a.)

Personal

Funktion Zusatzfunktion

Anzahl in

der Einheit

Truppführer/in (TrFü)1
Fachhelfer/in (He)

2x Maschinist Stromerzeuger

4
Gesamt5

Taktisches Zeichen